Das Ersatzverfahren der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ermöglicht eine Behandlung auch dann, wenn die elektronische Gesundheitskarte (eGK) einmal nicht vorgelegt oder nicht eingelesen werden kann. Das kann zum Beispiel vorkommen, wenn:
In diesen Fällen können Ihre Versichertendaten auf einem anderen Weg erfasst werden. Ihre Behandlung kann dadurch in der Regel wie gewohnt über Ihre gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden. Sie müssen sich also nicht automatisch Sorgen machen, wenn Ihre Gesundheitskarte einmal nicht verfügbar oder nicht lesbar ist.
Beachten Sie: nicht alle Kassen bieten ein elektronisches Ersatzverfahren an! Weitere Informationen
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